Scheitert eine Ehe, bedeutet dies emotionalen Stress für beide Partner. Auch rechtlich ändert sich Einiges für die Ehepartner. Wenn Sie Ihrem Ehepartner gegenüber klarstellen, dass Sie sich trennen wollen, beginnt zu diesem Zeitpunkt das so genannte Trennungsjahr. Dabei ist es unerheblich, ob einer der beiden sofort die eheliche Wohnung verlässt oder ob Sie beide zunächst in der gemeinsamen Wohnung von Tisch und Bett getrennt bleiben. Es ist durchaus sinnvoll, gemeinsam das Datum des Beginns der Trennungszeit festzuhalten, damit es später u.a. beim Scheidungsantrag angegeben werden kann. Erst nach einer 12-monatigen Trennung gilt die Ehe als gescheitert und kann durch das Familiengericht geschieden werden.

Der gemeinsame Haushalt muss aufgeteilt werden. Möbel und andere Einrichtungsgegenstände oder Haushaltsgegenstände, alles sollte beim Scheitern der Ehe gerecht geteilt werden, etwaige Regelungen zum Güterstand müssen dabei beachtet werden. Dasselbe gilt für Bankkonten, Sparguthaben und andere Vermögenswerte. Gemeinsame Verpflichtungen, wie beispielsweise die Rückführung von Darlehen müssen geregelt werden. Ebenso sollte der Trennungsunterhalt bzw. der nacheheliche Unterhalt und der Kindesunterhalt geregelt werden. Meistens ist der Ehepartner unterhaltsberechtigt, der wirtschaftlich schwächer dasteht, also weniger Einkommen hat.

War einer der Ehepartner während der Ehezeit über den anderen Ehepartner gesetzlich krankenversichert (Familienversicherung), so muss innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Trennung eine Anmeldung bei einer Krankenkasse erfolgen. Nach Ablauf der Frist erlischt der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch über den Umgang mit den gemeinsamen Kindern sollte eine Regelung gefunden werden. Das Sorgerecht bleibt bei beiden Elternteilen; hier kommen Sie um Absprachen also gar nicht herum.

Ist Ihre Ehe gescheitert und es erfolgt die Trennung, so bricht viel über Sie herein. Bei den damit rechtlich zu beachtenden Änderungen beraten und vertreten wir Sie gern.

Rechtsanwältin Grupe ist Ihre Ansprechpartnerin, Sie erreichen uns unter 02841 – 600 4300 oder über https://www.nowag-wirtz.de.