Kauf- und Vertragsrecht
Das Vertragsrecht oder auch allgemeines Zivilrecht umfasst alle Lebensbereiche, in denen Verträge geschlossen werden. Es stellt einen Interessenschwerpunkt unserer Kanzlei dar. Zu allen Fragen rund um das Vertragsrecht bieten wir Ihnen anwaltlichen Beistand.
Ein Vertrag besiegelt ein Rechtsgeschäft zwischen mindestens zwei Personen oder Parteien. Verbindlich regelt er die Rechte und Pflichten beider Parteien. Hier lautet der Grundsatz: pacta sunt servanda – übersetzt: Verträge sind einzuhalten.
Dabei ist der am häufigsten geschlossene Vertrag der Kaufvertrag.
Anwalt zur Ausarbeitung und Gestaltung von Verträgen in Moers
Wir beraten Sie auch zur Ausarbeitung und Gestaltung von Verträgen. Schließlich haben wir genug Erfahrung, um zu wissen wo es hinterher eventuell „kracht“. Dank optimaler Vertragsgestaltung können Sie dieses Konfliktpotenzial bereits im Vorfeld eliminieren.
Kommen zivilrechtliche Meinungsverschiedenheiten zwischen zwei Parteien auf, führen wir für unsere Mandanten die Verhandlungen mit der Gegenseite. Ihre Interessen vertreten wir im Streitfall auch vor Gericht. Aus juristischer Sicht streben wir eine optimale Lösung, unter Wahrung Ihrer wirtschaftlichen Interessen an.
Kommen zivilrechtliche Meinungsverschiedenheiten zwischen zwei Parteien auf, führen wir für unsere Mandanten die Verhandlungen mit der Gegenseite. Ihre Interessen vertreten wir im Streitfall auch vor Gericht. Aus juristischer Sicht streben wir eine optimale Lösung, unter Wahrung Ihrer wirtschaftlichen Interessen an.
Anwaltliche Vertretung für Kauf- und Vertragsrecht:
Verträge sind einzuhalten
Sie haben Ware gekauft und bezahlt, aber nie erhalten? Einen Motorschaden bei Ihrem kurz zuvor gekauften Gebrauchtwagen erlitten? Nach dem Besuch der Waschanlage Kratzer an Ihrem Auto entdeckt? Die neu erworbene Hi-Fi-Anlage funktioniert nicht?
Der Abschluss von Verträgen jeglicher Art steht in Deutschland an der Tagesordnung. Selbst wenn Sie sich um Abstand zu allen vertraglichen Vereinbarungen bemühen, eine neue Wohnung, ein neues Auto und sogar die Tageszeitung machen immer ein Vertragsverhältnis erforderlich.
Kauf- und Vertragsverhältnisse sind:
Kauf- und Vertragsverhältnisse sind:
- Kaufverträge, z. B. Immobilien- und Autokaufverträge usw.
- Miet- und Pachtverträge,
- Darlehensverträge,
- Schenkungsverträge,
- Dienstverträge, insbesondere Arbeitsverträge
- Werkverträge, z. B. Bau- und Architektenverträge, Kfz-Reparaturverträge, Beförderungsverträge, Flugreisen (Flugverspätung), Wartungsverträge,
- Behandlungsverträge bei Ärzten und Zahnärzten, Kliniken,
- Reiseverträge (Pauschalreisen),
- Handelsvertreterverträge,
- Gesellschafterverträge
In allen vertragsrechtlichen Belangen stehen Ihnen unsere Fachanwälte kompetent zur Seite
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