Bußgeld- & Ordnungswidrigkeitenrecht

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Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten sind sehr häufig dem Verkehrsrecht zuzuordnen. Die Verkehrsüberwachung dient der Sicherheit im Straßenverkehr, die verhängten Bußgelder sollen Verkehrssünder bestrafen, die bewusst oder unbewusst gegen Verkehrsregeln verstoßen haben.

Das entscheidende Element des Bußgeldverfahrens ist der Bußgeldbescheid. Dieser muss die Tatzeit und den Tatort und den konkreten Vorwurf, also die vorgeworfene Tat, enthalten. Die daraus resultierenden negativen Rechtsfolgen Geldbuße und ggf. Fahrverbot sind klar im Bußgeldbescheid kommuniziert. Der Bußgeldbescheid enthält auch den Hinweis, ob bei Rechtskraft des Bußgeldbescheides Punkte im Fahreignungsregister eingetragen werden.
Anwaltliche Vertretung in Moers bei Bußgeld:
Anhörungsbogen bekommen?
Zu Beginn eines Bußgeldverfahrens, häufig auch als Ordnungswidrigkeitenverfahren oder OWi bezeichnet, erreicht Sie ein Anhörungsbogen oder Anhörungsschreiben. Die Bußgeldstelle wirft Ihnen ein Verkehrsvergehen vor und räumt Ihnen, als angeblichen Verkehrssünder, damit das Recht ein, sich zum Tatvorwurf zu äußern und Stellung zu nehmen. Sie müssen sich allerdings nicht äußern.

An dieser Stelle empfiehlt sich der Erstkontakt zu unserem Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Nowag, um spätere unangenehme
  • Geldbußen
  • Punkte in Flensburg
  • oder Fahrverbot
zu vermeiden.

Anwaltliche Vertretung in Moers bei Bußgeldbescheid:
Einspruchsfrist beachten

Haben Sie einen Bußgeldbescheid bekommen und Sie wollen diesen nicht einfach so hinnehmen, dann ist es spätestens jetzt an der Zeit etwas zu unternehmen. Es laufen Fristen. Notieren Sie sich aus diesem Grund am besten auch das Datum der Zustellung bzw. bewahren Sie den Umschlag (oft ein gelber Umschlag) gut auf. Auf diesem Umschlag ist das Zustellungsdatum notiert.

Um die gegen Sie geltend gemachten Tatvorwürfe überprüfen zu können und nach Möglichkeit zu entkräften ist es wichtig, dass Sie schnell aber mit Bedacht handeln. Gegen den Bußgeldbescheid können Sie auch selbst bei der Bußgeldstelle rechtzeitig innerhalb der Einspruchsfrist schriftlich Einspruch einlegen.

Die Frist für den Einspruch beträgt, ab Tag der Zustellung, zwei Wochen.
In allen bußgeldtechnischen Belangen steht Ihnen unser Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Nowag kompetent zur Seite
Fachanwalt in Moers - Nowag & Wirtz
Sven Nowag
Fachanwalt für Verkehrsrecht Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Kontakt
Telefon: 02841-60043-00

E-Mail: nowag@nowag-wirtz.de
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