Reiserecht
Unsere Kanzlei betreut Sie in Reiserechtsangelegenheiten kompetent und zuverlässig.
Bereits ab einer Flugverspätung von nur 3 Stunden steht Ihnen ein Anspruch auf pauschale Ausgleichszahlung zu. Die Höhe der Ausgleichzahlung bemisst sich abhängig von der Flugstrecke.
Geregelt ist diese in der Flugstreckenverordnung.
Gepäckverlust und -beschädigung bringen ebenso Rechte gegenüber der Fluggesellschaft hervor.
Anwalt für Ferienhausrecht
Rechte beim Reisen
- Grundsätzlich ist es so, dass das gemietete Ferienhaus die bei Unterzeichnung des Mietvertrages zugesicherten Eigenschaften aufweisen muss. Haben Sie bei Ihrer Ankunft Mängel festgestellt, kann der Mietpreis entsprechend gemindert werden. Die höhe der Minderung bemisst sich nach der Schwere des Mangels.
- Bei der Ferienhausmiete unterscheidet das Recht zwischen privater und gewerblicher Vermietung. Je nachdem welches Mietverhältnis geschlossen wurde, ist die gesetzliche Regelung eine andere.
- Bei gewerblicher Vermietung beispielsweise über eine Agentur, stehen Ihnen die Rechte des Reiserechts zu.
- Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei, um Ihre Ansprüche vor dem Verfall zu sichern.
In allen reiserechtlichen Belangen stehen Ihnen unsere Fachanwälte kompetent zur Seite
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WEITERE RECHTSGEBIETE
Fahrerlaubnisrecht
Das Fahrerlaubnisrecht ist ein sehr komplexer Rechtsbereich. Es stellt einen wichtigen Kompetenzbereich unserer Kanzlei dar. Ohne anwaltliche Hilfe unseres Verkehrsrechtsanwaltes Sven Nowag geraten Sie hier schnell ins Hintertreffen. Häufigste Fälle: der Führerschein wird entzogen, nicht neu erteilt oder die Folgen
Bußgeld- & Ordnungswidrigkeitenrecht
Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten sind sehr häufig dem Verkehrsrecht zuzuordnen. Die Verkehrsüberwachung dient der Sicherheit im Straßenverkehr, die verhängten Bußgelder sollen Verkehrssünder bestrafen, die bewusst oder unbewusst gegen Verkehrsregeln verstoßen haben.
Nachbarrecht
Ein einheitliches Nachbarschaftsrecht gibt es in Deutschland nicht. Das Nachbarrecht ist größtenteils Ländersache und wird landesspezifisch geregelt. Der Großteil nachbarschaftlicher Rechtstreitigkeiten basiert auf zivilrechtlichen Ansprüchen, der andere Teil mündet in verwaltungsrechtlichen Ansprüchen. Hier gilt das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme. Jeder
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