Reiserecht

Reiserecht - Nowag & Wirtz - Moers
Das Reiserecht umfasst das Fluggast-, Pauschalreise- und Kreuzfahrt- sowie das Bahnreise- und Busreiserecht. Auch das Ferienhausrecht wird durch das Reiserecht geregelt.

Unsere Kanzlei betreut Sie in Reiserechtsangelegenheiten kompetent und zuverlässig.
Anwalt für Fluggastrecht:
Flugverspätung, Annullierung oder Überbuchung stehen immer häufiger an der Tagesordnung im Reiserecht. Sie bringen in der Regel weitergehende Ansprüche gegenüber Fluggesellschaften mit sich.

Bereits ab einer Flugverspätung von nur 3 Stunden steht Ihnen ein Anspruch auf pauschale Ausgleichszahlung zu. Die Höhe der Ausgleichzahlung bemisst sich abhängig von der Flugstrecke.

Geregelt ist diese in der Flugstreckenverordnung.

Gepäckverlust und -beschädigung bringen ebenso Rechte gegenüber der Fluggesellschaft hervor.
Anwalt für Pauschalreiserecht und Kreuzfahrtrecht:
Treten während Ihrer Reise Mängel auf steht Ihnen gemäß Pauschalreiserecht ein Anspruch auf Minderung des Reisepreises zu. Wichtig ist hier, dass Sie die Mängel unverzüglich zur Anzeige bringen und Ihre Ansprüche binnen einem Monat gegenüber Ihrem Reiseveranstalter beziffern.
Anwalt für Bahnreiserecht:
Fahrgastrecht im Bahnreiseverkehr sind in der EU-Verordnung 1371/2007 geregelt. Bei Zugverspätungen oder Ausfällen haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung. Die Anspruchshöhe bemisst sich dabei nach Fahrkartenpreis und länge der Verspätung.

Anwalt für Ferienhausrecht
Rechte beim Reisen

In allen reiserechtlichen Belangen stehen Ihnen unsere Fachanwälte  kompetent zur Seite

Fachanwalt in Moers - Nowag & Wirtz
Sebastian Wirtz
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Telefon: 02841-60043-00

E-Mail: wirtz@nowag-wirtz.de
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Ina Grupe
Fachanwältin für Versicherungsrecht
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E-Mail: grupe@nowag-wirtz.de
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