Reiserecht
Das Reiserecht umfasst das Fluggast-, Pauschalreise- und Kreuzfahrt- sowie das Bahnreise- und Busreiserecht. Auch das Ferienhausrecht wird durch das Reiserecht geregelt.
Unsere Kanzlei betreut Sie in Reiserechtsangelegenheiten kompetent und zuverlässig.
Unsere Kanzlei betreut Sie in Reiserechtsangelegenheiten kompetent und zuverlässig.
Anwalt für Fluggastrecht:
Flugverspätung, Annullierung oder Überbuchung stehen immer häufiger an der Tagesordnung im Reiserecht. Sie bringen in der Regel weitergehende Ansprüche gegenüber Fluggesellschaften mit sich.
Bereits ab einer Flugverspätung von nur 3 Stunden steht Ihnen ein Anspruch auf pauschale Ausgleichszahlung zu. Die Höhe der Ausgleichzahlung bemisst sich abhängig von der Flugstrecke.
Geregelt ist diese in der Flugstreckenverordnung.
Gepäckverlust und -beschädigung bringen ebenso Rechte gegenüber der Fluggesellschaft hervor.
Bereits ab einer Flugverspätung von nur 3 Stunden steht Ihnen ein Anspruch auf pauschale Ausgleichszahlung zu. Die Höhe der Ausgleichzahlung bemisst sich abhängig von der Flugstrecke.
Geregelt ist diese in der Flugstreckenverordnung.
Gepäckverlust und -beschädigung bringen ebenso Rechte gegenüber der Fluggesellschaft hervor.
Anwalt für Pauschalreiserecht und Kreuzfahrtrecht:
Treten während Ihrer Reise Mängel auf steht Ihnen gemäß Pauschalreiserecht ein Anspruch auf Minderung des Reisepreises zu. Wichtig ist hier, dass Sie die Mängel unverzüglich zur Anzeige bringen und Ihre Ansprüche binnen einem Monat gegenüber Ihrem Reiseveranstalter beziffern.
Anwalt für Bahnreiserecht:
Fahrgastrecht im Bahnreiseverkehr sind in der EU-Verordnung 1371/2007 geregelt. Bei Zugverspätungen oder Ausfällen haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung. Die Anspruchshöhe bemisst sich dabei nach Fahrkartenpreis und länge der Verspätung.
Anwalt für Ferienhausrecht
Rechte beim Reisen
- Grundsätzlich ist es so, dass das gemietete Ferienhaus die bei Unterzeichnung des Mietvertrages zugesicherten Eigenschaften aufweisen muss. Haben Sie bei Ihrer Ankunft Mängel festgestellt, kann der Mietpreis entsprechend gemindert werden. Die höhe der Minderung bemisst sich nach der Schwere des Mangels.
- Bei der Ferienhausmiete unterscheidet das Recht zwischen privater und gewerblicher Vermietung. Je nachdem welches Mietverhältnis geschlossen wurde, ist die gesetzliche Regelung eine andere.
- Bei gewerblicher Vermietung beispielsweise über eine Agentur, stehen Ihnen die Rechte des Reiserechts zu.
- Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei, um Ihre Ansprüche vor dem Verfall zu sichern.
In allen reiserechtlichen Belangen stehen Ihnen unsere Fachanwälte kompetent zur Seite
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WEITERE RECHTSGEBIETE
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