Serie „Die Hausgeldabrechnung“ (5)

Das lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten berechnen sich nach dem sogenannten Streitwert und berechnen sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im Wohnungseigentumsrecht ist der Streitwert in der Regel der 5-fache Betrag der Kosten in Ihrer Abrechnung, maximal aber 50 Prozent aller im Jahr angefallender Kosten.

Sofern Sie rechtsschutzversichert sind und das Wohnungseigentumsrecht mitversichert haben, übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für das Gericht und den/die Rechtsanwälte.

Übrigens: Wer verliert zahlt in der Regel alles.Das heißt aber auch, dass die Miteigentümer Ihnen die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten erstatten müssen, wenn Sie die Anfechtungsklage gewinnen.

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