Aufgrund der behördlich angeordneten Einschränkungen für den Monat November anlässlich der Corona-Pandemie haben wir unser Sicherheits- und Hygiene-Konzept noch einmal angepasst. Ab sofort gelten nachfolgende Regelungen zu Ihrem Schutz, aber auch zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen – wir zählen auf Ihr Verständnis. Selbstverständlich läuft der Kanzleibetrieb davon unbeeinträchtigt im vollen Umfang weiter.

  • die persönliche Besprechung in der Kanzlei ist nur anlässlich von Besprechungsterminen und in allen anderen Fällen nur nach vorheriger telefonischer Absprache möglich; für die Übergabe von Schriftstücken etc. nutzen Sie bitte den Briefkasten, unserer E-Mail-Postfach, unser Fax oder den Postversand.
  • Besprechungen sollen in der Regel telefonisch durchgeführt werden; in Kürze bieten wir zudem die Möglichkeit einer Video-Besprechung an. Nach telefonischer Rücksprache können Besprechungstermine nach wie vor auch bei uns in der Kanzlei persönlich durchgeführt werden.
  • Beim Betreten unserer Kanzlei und auch während der Besprechungen ist ein geeigneter Mund-Nasen-Schutz (MNS) durchgehend zu tragen; sollten Sie Ihren MNS vergessen haben, stellen wir Ihnen ein Exemplar. Ohne MNS können Sie die Kanzlei leider nicht betreten.
  • Besprechungen werden nur mit dem Mandanten durchgeführt; nur wenn es die Lage des Einzelfalls erfordert, können Sie Begleitpersonen mitbringen, bitte sprechen Sie dies unbedingt vorher mit uns ab
  • die Besprechungstermine werden gestaffelt vergeben, bitte versuchen Sie daher pünktlich zu kommen, damit die Begegnungen im Wartebereich so kurz wie möglich gehalten werden

Wir sind weiter für Sie da – bleiben Sie gesund!

Ihr Team von

NOWAG + WIRTZ Rechtsanwälte