Bußgeld- & Ordnungswidrigkeitenrecht

Das entscheidende Element des Bußgeldverfahrens ist der Bußgeldbescheid. Dieser muss die Tatzeit und den Tatort und den konkreten Vorwurf, also die vorgeworfene Tat, enthalten. Die daraus resultierenden negativen Rechtsfolgen Geldbuße und ggf. Fahrverbot sind klar im Bußgeldbescheid kommuniziert. Der Bußgeldbescheid enthält auch den Hinweis, ob bei Rechtskraft des Bußgeldbescheides Punkte im Fahreignungsregister eingetragen werden.
Anhörungsbogen bekommen?
An dieser Stelle empfiehlt sich der Erstkontakt zu unserem Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Nowag, um spätere unangenehme
- Geldbußen
- Punkte in Flensburg
- oder Fahrverbot
Anwaltliche Vertretung in Moers bei Bußgeldbescheid:
Einspruchsfrist beachten
Um die gegen Sie geltend gemachten Tatvorwürfe überprüfen zu können und nach Möglichkeit zu entkräften ist es wichtig, dass Sie schnell aber mit Bedacht handeln. Gegen den Bußgeldbescheid können Sie auch selbst bei der Bußgeldstelle rechtzeitig innerhalb der Einspruchsfrist schriftlich Einspruch einlegen.
Die Frist für den Einspruch beträgt, ab Tag der Zustellung, zwei Wochen.
- Legen Sie keinen Einspruch ein, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Der Bußgeldbescheid hat dann definitiv negative Konsequenzen für Sie.
- Im Verkehrsrecht ergeben sich die Konsequenzen zu dem Tatvorwurf ergeben aus der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) oder dem Straßenverkehrsgesetz (StVG).
- Insbesondere dann, wenn ein Fahrverbot gegen Sie verhängt wurde, ist ein Einspruch sinnvoll.
- Beauftragen Sie uns ohne zu zögern, um gegen Ihren Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht beantragt gleichzeitig Einsicht in die Bußgeldakte. Das ermöglicht eine effektive und faktenbasierte Verteidigung.

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Telefon: 02841-60043-00
E-Mail: nowag@nowag-wirtz.de

Okan Cetin
Sachbearbeiter
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