Kauf- und Vertragsrecht

Kommen zivilrechtliche Meinungsverschiedenheiten zwischen zwei Parteien auf, führen wir für unsere Mandanten die Verhandlungen mit der Gegenseite. Ihre Interessen vertreten wir im Streitfall auch vor Gericht. Aus juristischer Sicht streben wir eine optimale Lösung, unter Wahrung Ihrer wirtschaftlichen Interessen an.
Anwaltliche Vertretung für Kauf- und Vertragsrecht:
Verträge sind einzuhalten
Kauf- und Vertragsverhältnisse sind:
- Kaufverträge, z. B. Immobilien- und Autokaufverträge usw.
- Miet- und Pachtverträge,
- Darlehensverträge,
- Schenkungsverträge,
- Dienstverträge, insbesondere Arbeitsverträge
- Werkverträge, z. B. Bau- und Architektenverträge, Kfz-Reparaturverträge, Beförderungsverträge, Flugreisen (Flugverspätung), Wartungsverträge,
- Behandlungsverträge bei Ärzten und Zahnärzten, Kliniken,
- Reiseverträge (Pauschalreisen),
- Handelsvertreterverträge,
- Gesellschafterverträge
In allen vertragsrechtlichen Belangen stehen Ihnen unsere Fachanwälte kompetent zur Seite



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WEITERE RECHTSGEBIETE

Arbeitsrecht
Die Prüfung von Arbeitsverträgen, Arbeitszeugnissen und Auflösungsverträgen, das Einreichen von Kündigungsschutzklagen, Prüfung von Abfindungen und die Beitreibung von Lohnfortzahlungen sowie weitere Auseinandersetzungen zwischen Arbeitergebern und Arbeitnehmern zählen zu den Schwerpunkten unserer Kanzlei. Rechtsanwalt Sebastian Wirtz, löst Ihre arbeitsrechtlichen Belange kompetent

Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht regelt das Verhalten bei Fortbewegung im Straßenverkehr mittels eines Kraftfahrzeuges, Fahrrades oder zu Fuß. Als hochspezialisierte Kanzlei für Verkehrsrecht, Fahrerlaubnisrecht, Verkehrsstrafrecht, Bußgeld und Ordnungswidrigkeiten vertreten wir Sie auch in schwierigen Angelegenheiten und bei schweren Tatvorwürfen. Rechtsanwalt Sven Nowag,

Miet- und WEG-Recht
Jedem Mietverhältnis liegt ein Mietvertrag zugrunde und dennoch ist nicht jeder Mietvertrag gleich. Ob Dauermietvertrag, unbefristeter oder befristeter Mietvertrag, Index-, Staffel-, Ketten-, Zwischen-, Unter- oder gar Erweiterungsmietvertrag, ferner Mietkauf und Wohnrecht auf Lebenszeit; alle Belange zur Thematik Miete und Wohnraum
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