Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Sven Nowag, Fachanwalt für Verkehrsrecht, hilft Ihnen schnell und unkompliziert.
Mit Expertise und Verhandlungsgeschick setzt er Ihre Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall gegenüber dem Unfallgegner oder der Unfallgegnerin bzw. der Versicherung durch und übernimmt Ihre Verteidigung bei einem strafrechtlichen Vorwurf oder einem Bußgeld bzw. einer Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit dem Unfall. Dabei haben wir immer etwaige Auswirkungen auf Ihre Fahrerlaubnis im Blick.
Anwaltskanzlei in Moers für Verkehrsrecht
Bußgeld, Ordnungswidrigkeiten, Fahrerlaubnis- und Verkehrsrecht
Zu allen fahrerlaubnisrelevanten Themen beraten wir Sie gerne und stehen Ihnen auch in Sachen Unfallschadensregulierung beratend und ausführend zur Seite. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin in unserer Kanzlei.
Anwaltliche Vertretung bei Verkehrsverstößen in Moers:
Abfindung & weitere Schwerpunkte
Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht ist immer auf dem neusten Stand der Rechtsprechung. Regelmäßige Fortbildungen und der langjährige Fokus auf diese Rechtsgebiet gehen einer erfolgreicheren Verteidigung voraus.
In nachfolgend benannten Fällen sollten Sie immer den Rat eines erfahrenen und kompetenten Fachanwaltes für Verkehrsrecht einholen:
- Unfall im Straßenverkehr
- Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeld gegenüber dem Unfallgegner und dessen Versicherung nach einem Unfall
- Geschwindigkeitsüberschreitung – Verstoß gegen das Tempolimit
- Ampelblitzer – Rotlichtverstoß
- Fahren unter Alkoholeinfluss
- Fahren unter Drogeneinfluss
- Fahren unter Medikamenteneinfluss
- Fahren ohne Führerschein oder ohne Versicherungsschutz
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Fahrerflucht
- Probleme bei einer Verkehrskontrolle
- Handy- oder Smartphonebenutzung am Steuer
- Handy- oder Smartphonebenutzung am Steuer
- Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr
- Nichteinhaltung des Abstands – Abstandsverstoß
- Einspruch und Widerspruch gegen Bußgeldbescheid
- Entzug der Fahrerlaubnis
- Wiedererlangung der Fahrerlaubnis
- MPU-Vermeidung
- Weitere Verkehrsverstöße und Ordnungswidrigkeiten
Sollte ein Tatvorwurf gegen Sie erhoben worden sein, vereinbaren Sie umgehend einen Beratungstermin bei unserem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Nicht selten gehen Verkehrsrechtsverstöße mit strafrechtlich relevanten Verstößen einher.
Wichtig: Wird Ihnen eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen, machen Sie von Ihrem Schweigerecht zur Sache Gebrauch. Außer Ihren Namen und die Anschrift und das Sie an einem Unfall beteiligt waren müssen Sie nichts sagen. Es gibt nichts, was wir nicht später noch erzählen können aber alles, was Sie vor Ort gesagt haben steht dann so in der Akte. Oder anders ausgedrückt: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.

Blogbeiträge zum Thema Verkehrsrecht
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