Man kann sicher viel über BMW sagen, aber so dürfte eine Tankpumpeneinheit sicherlich werkseitig nicht eingebaut werden (auch wenn wir die ressourcenschonende Nutzung von Holz natürlich anerkennen). Das Amtsgericht fand diese Arbeit des privaten Fahrzeugverkäufers dennoch „irgendwie okay“ und lehnte die Rückgabe des Fahrzeugs ab, erst das Landgericht stellte mit Zuhilfenahme eines Sachverständigen fest, dass „eine permanente Explosionsgefahr“ bestehe und das Fahrzeug in „keinem Fall betriebs- und verkehrssicher“ gewesen sei, weshalb der Verkäufer den Wagen zurücknehmen müsse. Glücklicherweise hatte unser Mandant, der Käufer, den Wagen direkt stehen lassen, als er diesen Zustand entdeckte. Vier Jahre mussten wir auf diese gerichtliche Bestätigung dennoch warten.

Bild: Lukas Zahner – Ingeniuerbüro für Kraftfahrzeugtechnik und Verkehrsunfallanalyse www.ibzahner.de