Der Gesetzgeber beabsichtigt, das Wohnungseigentumsrecht (WEG), also die rechtlichen Beziehungen der Wohnungseigentümer untereinander, erneut zu reformieren. Die Rechte der einzelnen Wohnungseigentümer/-innen und der Verwaltung sollen in Teilbereichen gestärkt werden.

Eine wesentliche Veränderung zu Gunsten jedes Wohnungseigentümers erfolgt vermutlich bei den baulichen Veränderungen. So soll jeder Wohnungseigentümer u.a. einen Anspruch auf Einbau einer Lademöglichkeit auf eigene Kosten für ein Elektrofahrzeug erhalten. Dieser Anspruch scheiterte in der Vergangenheit häufig daran, dass es sich um eine bauliche Veränderung handelt, für die das Zustimmungsquorum der Gemeinschaft nicht erreicht wurde. Auch Umbauten für die Barrierefreiheit und für den Anschluss an das schnelle Internet sollen auf eigene Kosten des Wohnungseigentümers verlangt werden können.

Die Rechte der Wohnungseigentümer gegenüber der Verwaltung werden gestärkt, in dem ein Anspruch auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen eingerichtet wird.

Die Eigentümerversammlung als Entscheidungsorgan der Wohnungseigentumsgemeinschaft wird gestärkt. Die Eigentümerversammlung ist zukünftig immer beschlussfähig. Die in der Vergangenheit häufig erforderliche Wiederholungsversammlung ist zukünftig nicht mehr erforderlich.

Die Rechte der Verwaltung werden allerdings nur vermeintlich gestärkt, indem die Verwaltung zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung von Nachteilen für die Gemeinschaft Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung treffen darf. Hier ist Vorsicht angebracht und die Verwaltung gut beraten, im Zweifelsfall die Entscheidung der Eigentümerversammlung einzuholen.

Der unentgeltlich tätige Verwaltungsbeirat haftet zukünftig nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Der Autor, Rechtsanwalt Sven Nowag, ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und damit Ihr richtiger Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Immobilie und ums Wohnen.