Eine Berufsunfähigkeitsabsicherung ist sehr wichtig. Man hat jedoch das Gefühl, dass der Versicherer im Versicherungsfall gerne auch mal nach Auswegen sucht, um die Versicherungsleistung nicht erbringen zu müssen.

„Sind Sie in den letzten zehn Jahren in einem Krankenhaus, Klinikum, einer Rehabilitations- oder Kureinrichtung untersucht, beraten oder behandelt worden?“ „Bestehen oder bestanden in den letzten fünf Jahren bei Ihnen Krankheiten, Gesundheits- oder Funktionsstörungen oder Beschwerden des Herzens, an Lunge oder Magen?“ Wer kennt Sie nicht, die Gesundheitsfragen im Antrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Der Versicherer prüft Ihre Angaben nicht nur direkt bei der Antragstellung, sondern auch im Schadenfall, z.B. durch Rückfragen bei Ihrem Arzt. Oft wird dann darüber gestritten, ob eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wurde.

Auch wer das Antragsformular von einem Vermittler ausfüllen lässt, ist vor Fehlern nicht geschützt. Allerdings muss in einem solchen Fall das Versicherungsunternehmen beweisen, dass der Antragsteller arglistig getäuscht und Angaben verschwiegen hat.

Bleiben Sie ehrlich und geben Sie peinlich genau jeden Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt an. Wenn Sie sich nicht sicher sind, befragen Sie Ihren Arzt.

Vereinbaren Sie gerne zeitnah einen Termin mit uns, wenn Sie weitergehende Beratung benötigen oder Unterstützung bei einem Konflikt mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Sie erreichen uns unter 02841 – 600 4300 oder über https://www.nowag-wirtz.de