Probleme mit Versicherungen bei Sturmschäden

Für abgedeckte Dächer, zerstörte Schornsteine oder Schäden am Haus durch umgestürzte Bäume kommt in der Regel die Gebäudeversicherung auf. Sie zahlt auch für Folgeschäden, zum Beispiel, wenn durch das vom Sturm beschädigte Dach oder kaputte Fenster Regen eindringt. Dies gilt aber nur für Schäden, die unmittelbar am Haus auftreten.

Für Mobiliar und andere bewegliche Gegenstände ist dagegen die Hausratversicherung zuständig. Sie steht Ihnen bei, wenn ein Sturm zum Beispiel das Dach abgedeckt hat und die Möbel nass und unbrauchbar geworden sind.

Wichtig ist, dass Sie die Schäden schnellstmöglich ihrer Versicherung melden. Dafür reicht in der Regel ein Anruf. Zur Sicherheit kann aber auch ein Einwurf-Einschreiben übersandt werden. Zur Dokumentation sollten Sie die Schäden fotografieren.

Sie müssen außerdem belegen, dass ein Sturm für die Schäden verantwortlich war, der mindestens Windstärke 8 hatte. Hierbei helfen die Aufzeichnungen der Wetterstationen und Berichte in den Medien.

Gerade größere Schäden sollten Sie nicht ohne Rücksprache mit ihrer Versicherung reparieren. Die Versicherung muss die Möglichkeit haben, die Schäden selbst begutachten zu lassen. Um weitere Schäden zu verhindern, müssen aber vorsorgliche Reparaturen durchgeführt werden.  Hier trifft Sie die sogenannte Schadenminderungspflicht.

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