Kettenbefristungen bei Fußball-Profis zulässig
Anfang des Jahres zitterten die deutschen Profi-Fußballvereine vor einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), das sich damit zu befassen hatte, ob Profifußballer mehrfach hintereinander befristet beschäftigt werden können (sog. Ketten-Befristung). Denn das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sieht eine Befristung nur für maximal zwei Jahre vor, darüberhinausgehende Befristungen müssen durch einen sog. Sachgrund (z.B. Schwangerschaftsvertretung) gedeckt sein.
Der ehemalige Torwart des FSV Mainz 05, Heinz Müller, war bereits seit fünf Jahren mit befristeten Verträgen als Torwart in Mainz angestellt und erhielt nach der Saison 2013/2014 keinen neuen (befristeten) Vertrag. Er erhob vor dem Arbeitsgericht Mainz eine sog. Entfristungsklage, gerichtet auf die Feststellung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses.
Überraschend gab das Arbeitsgericht Müller Recht und ließ die Fußballvereine bereits ein zweites Bosman-Urteil fürchten, ehe das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz und in letzter Instanz das BAG entschieden, dass „die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt“. Denn das Verhältnis des Fußballers zum Verein sei von Besonderheiten geprägt, insbesondere von der Ungewissheit, wie lange der jeweilige Spieler verletzungsfrei und im Sinne des Vereins eingesetzt werden kann. Mit anderen Worten: Kettenbefristungen bei Fußballern bleiben zulässig, wie in Ketten dürften sich die meisten Fußballer aufgrund ihrer eher großzügigen Gehälter aber gleichwohl nicht fühlen.
Für den Arbeitgeber ist das Vereinbaren wirksamer Befristungen regelmäßig eine Herausforderung, bei Arbeitnehmern herrscht oft große Unsicherheit, ob die erneute Befristung des Arbeitsverhältnises erfolgreich gerichtlich angegriffen werden kann. Sprechen Sie uns rechtzeitig an, wir helfen Ihnen, die Probleme bereits im Vorfeld zu lösen und achten für Sie auf wichtige Fristen!
Der Autor, Rechtsanwalt Sebastian Wirtz, ist Fachanwalt für Arbeitrecht und damit Ihr richtiger Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Arbeitsverhältnis.
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