Um die Verbreitung von COVID-19 einzudämmen, gelten weiterhin viele Reisebeschränkungen. Das Auswärtige Amt hat im Frühjahr eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen, die noch mindestens bis zum 31.08.2020 bestehen bleiben wird. Seit dem 15.06.2020 gilt diese Reisewarnung nicht mehr für die Länder der Europäischen Union, Großbritannien sowie die Schengen-Staaten Island, Liechtenstein und die Schweiz.
Ein kostenfreier Rücktritt (Stornierung) der gesamten Reise bei kurz bevorstehenden Pauschalreisen ins Ausland ist jedoch möglich für Reiseziele, die in den Ländern liegen, für die die Reisewarnung weiterhin gilt. Sie haben Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises und müssen sich nicht mit einem Gutschein oder einer Umbuchung zufriedengeben.
Die Gerichte gehen bei einer von dem Auswärtigen Amt ausgesprochenen Reisewarnung von einer erheblichen Beeinträchtigung der Pauschalreise aus, die in der Regel (allerdings einzelfallabhängig) zum kostenlosen Rücktritt berechtigt.
Dies gilt aber häufig nicht für Individualreisen.
Wichtig zu wissen: Bei Reisen in Risikogebiete, z.B. Türkei, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, weite Teile Afrikas sowie auch Nord- und Südamerika besteht derzeit noch bei Rückkehr eine 14-tägige Quarantänepflicht.
Wir sind Ihnen gern behilflich, Ihre Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen.