Serie „Die Hausgeldabrechnung“ (6)
Wenn die Hausgeldabrechnung fehlerhaft ist und die Frist für die Klageerhebung (1 Monat ab der Eigentümerversammlung in der der Genehmigungsbeschluss erfolgte) noch nicht abgelaufen ist, sollten Sie selbst auch eine Anfechtungsklage gegen den Beschluss erheben. Denn ist die Klage des Miteigentümers erfolgreich und Sie haben selbst nicht geklagt, stehen Sie auf der Beklagtenseite und haben verloren. Sie tragen dann die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten auf beiden Seiten (anteilig). Haben Sie selbst auch Klage erhoben, gewinnen Sie die Klage ebenfalls wie der Miteigentümer und bekommen Ihre Rechtsanwalts- und Gerichtskosten von den übrigen Miteigentümern ersetzt.
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