Serie „Die Hausgeldabrechnung“ (4)

Das Gesetz möchte Rechtssicherheit für die Wohnungseigentümer schaffen. Deshalb wird eine Hausgeldabrechnung einen Monat nach dem Genehmigungsbeschluss bestandskräftig und kann nur noch von den Wohnungseigentümern gemeinsam geändert werden. Es sei denn, Sie haben Anfechtungsklage gegen den Genehmigungsbeschluss bei dem zuständigen Amtsgericht erhoben.

Beschließt die Eigentümergemeinschaft beispielsweise, dass Sie dieses die Kosten des Hausmeisters zu 2/3 allein tragen, obwohl Sie nur 1/10 zu tragen haben, so müssen Sie den Beschluss innerhalb von einem Monat durch die Einreichung einer Anfechtungsklage angreifen. Tun Sie das nicht und der Beschluss hat Bestand, so zahlen Sie dann auch 2/3 der Hausmeisterkosten, obwohl Sie dazu ja eigentlich nicht verpflichtet wären.

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