Serie „Unsere Gerichte“ (17)

Erstinstanzlich landen alle arbeitsgerichtlichen Verfahren beim Arbeitsgericht, unabhängig vom Streitwert. Die Berufung wird dann beim Landesarbeitsgericht (LAG) geführt, für den nördlichen Teil NRWs ist das LAG Hamm zuständig. Das 1978 eröffnete Gebäude teilt es sich mit dem Arbeitsgericht Hamm.