DAV-Fortbildungsbescheinigung

Ohne geht es nicht. Für uns gehören regelmäßige Präsenz-Fortbildungen mehrfach im Jahr nach wie vor zum Standard, denn nur dort erhält man (immer auch im Austausch mit Kollegen) neueste Entwicklungen in Literatur und Rechtssprechung mit Praxisbezug.

Ob im Miet-und WEG-Recht, im Verkehrsrecht, im Arbeitsrecht oder im Versicherungsrecht, alle unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind Fachanwälte und führen die Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltsvereins (DAV).