Serie Hausgeldabrechnung (3)

Weil Sie nur in der Hausgeldabrechnung erkennen können, welches Vermögen die Wohnungseigentumsgemeinschaft hat und welche Zahlungen im Abrechnungszeitraum an wen geleistet wurden. Sie müssen aus der Hausgeldabrechnung auch erkennen können, ob ihre Miteigentümer ihrer Zahlungsverpflichtung nachgekommen sind.

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